Was sind die Voraussetzungen für Baukindergeld? Infos!
Gesetzesänderungen gibt es ständig, aber wie sieht es zurzeit mit dem Baukindergeld aus? Wer hat Anspruch und an welche Voraussetzungen ist es geknüpft?
Was sind die Voraussetzungen für Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Unterstützungsmaßnahme in Deutschland, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum finanziell entlasten soll. Es wurde im September 2018 eingeführt und zielt darauf ab, jungen Familien den Zugang zum Eigenheim zu erleichtern. Das Baukindergeld gewährt pro Kind einen Zuschuss, der über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt wird. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Dabei können Familien mit niedrigerem Einkommen einen höheren Zuschuss erhalten.
Diese Förderung soll den Traum vom Eigenheim für Familien realisierbar machen, da die hohen Immobilienpreise und Mietkosten oft eine große finanzielle Belastung darstellen. Das Baukindergeld 2023 kann verwendet werden, um den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren und trägt somit zur langfristigen Absicherung von Familien bei. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in den Genuss des Baukindergelds zu kommen, und die genauen Bedingungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Die Förderung von Baukindergeld sollte eigentlich zum 31. März 2021 auslaufen, doch wurde verlängert bis ins Jahr 2023 hinein. Wer aber bekommt das Baukindergeld? Dirk Wendl kann hier für Klärung sorgen. „Familien und Alleinerziehende können den Zuschuss beanspruchen, sofern in ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das unter 18 Jahren alt ist und für welches Kindergeld ausgezahlt wird. Für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten können, ist nicht begrenzt.“
Wo stellt man einen Antrag auf Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Unterstützung für Familien beim Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Der Antrag auf Baukindergeld muss beim zuständigen Bundesland gestellt werden, in dem sich die erworbene Immobilie befindet. In der Regel ist dies das Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die Immobilie liegt.
Die genauen Antragsverfahren und Zuständigkeiten können sich jedoch ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu überprüfen, da die KfW für die Umsetzung des Baukindergeldprogramms verantwortlich ist. Auf der Website der KfW findet man die erforderlichen Antragsformulare und weitere Informationen zur Antragsstellung. Schließlich möchten Eltern nicht nur im Alltag sparen, sondern auch, wenn es um die Nutzung des Eigenheims geht.
Zusätzlich dazu sollte man sich bei seiner örtlichen Bauverwaltung oder dem örtlichen Wohnungsamt informieren, da diese Stellen möglicherweise auch Informationen zur Antragsstellung bereitstellen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gibt, um für das Baukindergeld in Frage zu kommen. Daher sollte man sich vor der Antragstellung über diese Bedingungen informieren und sicherstellen, dass man alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereithält.
Das Kinderbaugeld soll Familien auf unterschiedliche Art Weise motivieren sich für ein Eigenheim zu entscheiden, denn es bietet eine enorme finanzielle Unterstützung. Des Weiteren erhoffen sich Bund und Länder, dass wieder mehr Kinder in die Welt gesetzt werden und nicht aus Kostengründen darauf verzichtet wird. Alles in allem ist das Baukindergeld eine feine Sache, doch wer auf dieses noch zurückgreifen und sich die Vorteile sichern möchte, der sollte noch in diesem Jahr einen Antrag stellen.
Quellenverzeichnis:
- https://wendl-koehler.de/rechtliches/baukindergeld-2023/
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
- Titelbild: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay